Sonne satt: Zeit, auch an die Haut zu denken

Der Hochsommer ist da und mit ihm die Wochen mit der höchsten UV-Belastung des Jahres. Ein guter Anlass, den Sonnenschutz zu überdenken und zu prüfen, wann Ihr letztes Hautkrebsscreening war.

Hautkrebsscreening in Mülheim – ab 35 alle zwei Jahre

Gesetzlich Versicherte haben ab dem Alter von 35 Jahren in der Regel alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening beim Hausarzt. In unserer Hausarztpraxis sprechen wir zunächst über Vorerkrankungen, Hautkrebsfälle in der Familie und Veränderungen, die Ihnen selbst aufgefallen sind. Anschließend betrachten wir die Haut systematisch – auch an Stellen, die im Alltag leicht übersehen werden wie z.B. Kopfhaut, Ohren, Rücken, Fußsohlen. Kommen Sie zum Termin bitte ungeschminkt und ohne Nagellack. 

Die ABCDE-Regel: Muttermale selbst im Blick behalten

Zwischen den Terminen können Sie Ihre Haut selbst kontrollieren. Als Orientierung dient die ABCDE-Regel:

  • A – Asymmetrie: unregelmäßige, nicht gleichmäßig runde oder ovale Form
  • B – Begrenzung: unscharfe, ausgefranste oder verwaschene Ränder
  • C – Colour (Farbe): mehrere Farbtöne innerhalb eines Mals
  • D – Durchmesser: größer als etwa fünf Millimeter oder erkennbar wachsend
  • E – Erhabenheit/Entwicklung: neu erhaben oder verändert in Form, Farbe oder Größe

Hinweis: Die ABCDE-Regel dient der Beurteilung pigmentierter Hautveränderungen, also von Muttermalen. Andere Formen von Hautkrebs – etwa das Basalzellkarzinom („weißer Hautkrebs") oder das knotige (noduläre) Melanom – erfüllen diese Kriterien häufig nicht. Die ABCDE-Regel ist daher nur ein grober Anhaltspunkt und ersetzt keine ärztliche Untersuchung. Achten Sie zusätzlich auf jede Hautveränderung, die neu auftritt, sich verändert, blutet oder nicht abheilt.

Und ganz unabhängig vom Termin: der beste Schutz ist der, der vorher greift

Die stärkste UV-Belastung liegt in unseren Breiten zwischen 11 und 15 Uhr. Wer in dieser Zeit den Schatten sucht, hat den größten Teil der Arbeit schon erledigt. Ein guter Orientierungswert ist der UV-Index, den viele Wetter-Apps anzeigen: Ab Stufe 3 ist Schutz bereits sinnvoll und angemessen. Und auch der Schattenplatz ist kein Freibrief – Sand, Wasser und helle Terrassenplatten reflektieren einen erheblichen Teil der Strahlung.

Kleidung schützt zuverlässiger als jede Creme, weil sie nicht abgewaschen wird und man sie nicht zu dünn aufträgt. Dicht gewebte Stoffe (idealerweise UV-Kleidung), ein Hut mit umlaufender Krempe und eine Sonnenbrille mit UV-400-Kennzeichnung decken die Bereiche ab, an die man beim Eincremen selten denkt. Für alles, was frei bleibt, gilt: Lichtschutzfaktor 30 oder höher, großzügig aufgetragen. Die meisten Menschen verwenden deutlich weniger als nötig. Für den Körper eines Erwachsenen sind etwa drei Esslöffel eine realistische Menge. Empfohlen sind Sonnencremes mit UV-A und UV-B Filter. Etwa 20 bis 30 Minuten vor dem Rausgehen auftragen und alle zwei Stunden erneuern, nach dem Baden, Abtrocknen oder starkem Schwitzen auch früher. Wichtig zu wissen: Nachcremen erhält den Schutz, es verlängert ihn nicht. Regelmäßig vergessen werden Ohren, Nacken, Fußrücken, Lippen und bei licht werdendem Haar der Scheitel. Achten Sie bei Medikamenten auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Sonnenlicht, im Zweifel sprechen Sie uns gerne an. 

 

Ihr Team der Praxis Falkenhagen

Quellen und weiterführende Informationen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Krebsfrüherkennungs-Richtlinie – g-ba.de
  • Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ): Hautkrebs – Früherkennung, Risikofaktoren und ABCDE-Regel – krebsinformationsdienst.de
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): UV-Strahlung, UV-Index und Sonnenschutzempfehlungen – bfs.de

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